Die Gebühr ist ganzjährig, also auch in den Ferien fällig. Bei Eintritt in die Kindertagesstätte während des laufenden Kita-Jahres wird ab Eintrittsdatum der volle Monat bezahlt. Bei Eintritt in die Schule ist der August noch zu bezahlen. Bei Kündigung zum Juli wird ebenso ganzjährig, also auch für den Monat August bezahlt.
Gemäß §5 (3) unserer Satzung muss mindestens ein Elternteil, dessen Kinder die Einrichtung besuchen oder der Arbeitgeber eines Elternteils Vollmitglied des Allnest e.V. sein.
Das Formular zur Vereinsmitgliedschaft finden Sie hier